Gastronomie

Sehr geehrte Unternehmer, Hoteliers, Gastronomen!

Bezugnehmend auf die enormen Ansprüche und Leistungen an die Betreiber und jede Art von Gastronomieobjekten, die stetig wachsende Flut von Paragraphen, Steuerverpflichtungen, Behördengängen und Sonderabgaben, möchte ich mich und insbesondere uns als Beratungsteam hiermit vorstellen.

Wir wissen: Es werden in der Gastronomie bis hin zur gehobenen Hotelerie, an Sie als Inhaber oder Geschäftsführer, heute die höchsten Ansprüche bezüglich Qualität und Management, gestellt. Dabei werden Sie oft auch nur wenig unterstützt durch qualifizierte Mitarbeiter und erfahren vor allem kaum Hilfe durch Ihre Steuerberater oder Rechtsanwälte, die nämlich dem Gastronomiegeschäft mit all seinen Anforderungen meistens in völliger Unkenntnis oder höchstens mal aus Gästesicht, gegenüberstehen…! Von Ihnen aber wird auf allen Ebenen unternehmerische Größe in jedem Bereich als Arbeitgeber, Manager, Marketingprofi, Kaufmann und Gastgeber verlangt…

Wir wünschen: Ein sich in der Gründungsphase befindlicher oder auch schon florierender Gastronomiebetrieb, sollte gerade in der heutigen Zeit, wo junge Finanzbeamte in Turnschuhen Ihre Bilanzen und Kassen mit Hilfe von PC & Software prüfen, Brauereien mittlerweile oft als Banken mit eigener Rechtsabteilung und umfangreichsten Verträgen mit teils unüberschaubaren AGB aufwarten und Gäste über Internetforen und deren Einträge über Wohl und Wehe Ihres Gastronomiebetriebes – vom Restaurant bis zum Hotel – bedeuten können, möglichst alle gegebenen Wettbewerbsvorteile optimal nutzen und einbringen. Die gastronomische Vielfalt mit ihren immer neuen Vorschriften und Gesetzen fordert dabei naturgemäß immer wieder zum Umdenken auf und kegelt plötzlich Sie und leider viele andere Betreiber durch meist nur geringste Kenntnislücken aus dem harten Wettbewerb heraus…!

Wir steuern: Als staatlich geprüfter Gastronomiebetriebswirt, sowie aufgrund meiner langen beruflichen Zeit als u.a. Geschäftsführer verschiedener Gastronomieobjekte (Dance & Food) und nun seit 1999 als selbstständiger Unternehmensberater – ausschließlich für die Gastronomie und Hotelerie – werde ich immer wieder mit den oft existenziellen Fragen: „Alles gemacht, probiert, investiert – wo bleibt der Erfolg?“ „Am Monatsende erneut im Soll…!“ „Gästeschwund aus welchem Grund?“ bis hin zu: „Geld brauche ich noch viel mehr – doch wo bekomme ich es schnellstens her?“ konfrontiert. Auf diese Fragen z.B. biete ich Ihnen optimale und dabei aber auch diskreteste Lösung für Ihr derzeitiges oder künftiges Betriebs- und Bettenkonzept… Um sich davon zu überzeugen und auch um Fragen zu den z.B. möglichen Kosten unserer Leistungen zu erörtern, biete ich Ihnen hier und jederzeit als vertrauensbildende Maßnahme ein persönliches Informationsgespräch in unseren eleganten Geschäftsräumen mitten in NRW an!

Hier: In den nachfolgenden Artikeln möchte ich Ihnen nun verschiedene aber stets wiederkehrende Erfahrungsmuster aus dem täglichen Hoteleriegeschäft aufzeigen und Ihnen damit auch die verschiedensten unternehmensspezifischen Möglichkeiten, zur existenzsichernden, dabei im Verhältnis kostengünstigen und vor allem individuellen Inanspruchnahme unserer langjährigen Unternehmensberatung nahe zu bringen.

Es verbleibt aus dem World Wide Web, Ihre Becker GASTRO UB

Beratungsschwerpunkte

Wir stellen hier eine Auswahl unserer verschiedenen Beratungsschwerpunkte vor:

  • Kapitalbeschaffung (durch u.a. Brauerei- und/oder Bank- und/oder Investoren)
  • Personalschulung (bis acht Mitarbeiter pro Trainingseinheit für eine intensive Schulung)
  • Personalwesen / Kalkulation (Neugewinnung, Bindung und Einsparungen)
  • Vertragsprüfungen (aktuelle und/oder sonstige Verträge)
  • Beratung zum Brauerei / AFG Bereich (als Grundstein der wirtschaftlichen Existenz)
  • Beratung zum Automaten / Event / Marketingwesen (den eigenen Vorteil wahren)
  • Existenzgründungsberatung (z.B. ICH-AG, Finanzierungsmodelle)
  • Existenzgründungsantrag (Businessplan & Umsatzvorschau & Kostenanalyse)
  • Grundkonzept (Schriftform)
  • Hotellerie (Leistung – Auslastung, Struktur, Belegung, Controlling)
  • Marketingplan und Budget (Kalkulation künftiger Werbestrategien)
  • Vorschläge / Gestaltung zum umsatzfördernden Programm (Stärkung und Aufbau)
  • Event- und Promotionsorganisation (Gestaltung, Auswahl, Termine, Verhandlung)
  • Kalkulation / Gewinnermittlung (akt. Speise-/Getränkekarte – der wirkliche Gewinn)
  • Umsatzbewertung / ABC-Analyse (Verkaufsanalyse, Warenumschlagshäufigkeit)
  • Erstellung Ihrer Getränkekarte, solo, Standard
  • Erstellung Ihrer Speisekarte, solo, individuell
  • Küchenweisung / Speisekalkulation (keine Verluste, klare Weisung – Qualität)
  • Erstellung saisonaler Speisekarten / Küchenweisung / Kalkulation
  • Erstellung bspw. Flyer/Plakate/Monatsprospekte/VIP-Cards zum Objekt (Einzel)
  • Objektanalyse (Ihr Gastronomieobjekt mit allen Stärken und Schwächen)
  • Kleine/Große Marktanalyse (Objektwirkung / Mitbewerber / Zielgruppe / Struktur)
  • Corporate Identity / Design (Entwurf, Gestaltung,  Analyse und Bewertung)
  • Dienstleistung /Arbeitskraft / Lieferanten / Rechtsberatungsvermittlung
  • (Neu-)Eröffnungsmanagement (Planung/Vorschläge/Berechnung/Durchführung)

Im Folgenden findet sich dargestellt, an u.a. Fallbeispielen, die enge Beziehung zwischen unseren Beratungsgebieten und dem praktischem Bedarf wieder…

Der tödliche Gewinn

Bevor Sie sich mit unserem “Tödlichen Gewinn” beschäftigen, möchten wir erfahren zu welcher “Gewinngruppe” SIE gehören? Hier für Sie unser Kuztest:

1. Frage: Wieviel Sprit verbraucht Ihr derzeitiges Fahrzeug auf 100 km?

Haben Sie für die Antwort nicht länger als 2 Sekunden gebraucht? Gut! Sie haben Kosten und Effizienz im Blick!

2. Frage: Was kostet SIE 1 Glas Cola inkl. aller Ihrer fixen Kosten in Ihrem eigenen Betrieb genau?

Haben Sie für die Antwort keine Antwort parat? Schlecht! Sie haben von Ihren Kosten und Gewinnen keinen Schimmer!

Sie sollten daher jetzt weiterlesen, denn…

wir befürchten, dass das folgende Beispiel auf Sie zutrifft…?! Es kommt nämlich den meisten Gastronomen äußerst bekannt vor, da es das gängigste „Kalkulationsprinzip“ in der Restaurant- und Unterhaltungsgastronomie ist: So klärte uns erst kürzlich bei unserer bestellten Objektanalyse der Diskothekengastronom: Michael. H. aus Winterberg/NRW auf:

Mein Bier kostet 2,50 € weil…
– ich das Gefühl habe das es angemessen ist, denn die Leute müssen ja jeden Cent zweimal umdrehen…
– meine unmittelbare Konkurrenz auch 2,50 € nimmt…
– auf meiner Verzehrkarte nur 0.50er oder ganze Euro sind, da meine Mitarbeiter in stressigen Stunden so am besten und schnellsten zusammenrechnen können…“

„Außerdem“, fuhr er eifrig fort, „bleibt ja bei Bier immer genug für mich übrig… Okay, der Hektoliter kostet jetzt schon wieder 8,00 € mehr im Einkauf, aber das hol` ich wieder rein; später, bei einer Preiserhöhung – wenn die Konkurrenz auch erhöht… Bis dahin hab` ich trotzdem richtig Reibach…” Als wir ihn um einen Beweis hierfür bitten, macht er für uns folgende Rechnung auf:

Sein brauereigebundener Hektoliter kostet ihn derzeit 210,00 € und da seine Ausschankgröße 0,25l beträgt, sind das seiner Rechnung nach, bei 100 Litern immerhin 400 Gläser die er dann mal 2,50 € Verkaufspreis nimmt und somit 1.000,00 € Umsatz erzielt! Als Kosten zieht er jetzt die 210,00 € Einkaufspreis ab und schätzt über den Daumen gepeilt noch cirka 30,00 € für Kohlensäure und Bierleitungsreinigung auf den EK-Preis des Bieres oben drauf… Sein Rechnungsergebnis beträgt nun für ihn zufriedenstellende: 760,00 € Gewinn!

Tja, das klingt einfach und schön – aber wenn wir einmal großzügig davon absehen, dass in diesem sogenannten “Gewinn” auch noch die abzuführende Umsatzsteuer steckt – und die gehört nun einmal unstreitig nur dem deutschen Staat – ist diese Rechnung trotzdem betriebswirtschaftlich gesehen: tödlich und erklärt nachdrücklich woher die großen Sorgen des Unternehmers herrühren! Denn er hatte uns um Hilfe gebeten, da er trotz eigentlich guter Gastfrequenz und u.a. sparsamen Haushaltens mit Personal und Ware, jeden Monat seine finanziellen Verpflichtungen nur noch durch immer neue Darlehnenszuschüsse und Zahlungsaufschübe bei Lieferanten, Verpächter und anderen Gläubigern bedienen kann… Er spürte den Atem der unweigerlichen Pleite schon nah im Nacken…

Immer ist zuerst dieses so genannte “Daumen x Pi ~ Kalkulationsprinzip” verantwortlich für Insolvenzen und damit für den logischen Schritt in die Pleite! Zu wissen nämlich, wie hoch die eigenen wirklichen Kosten und daraus der reale Gewinn sind, ist absolut existentiell!!! Viele Gastronomen kennen gerade diese Zahlen aber überhaupt nicht und daher finden sich in jedem Sortiment Getränke und Speisen, die ohne Gewinn oder nur mit Verlust von eigenem barem Geld verkauft werden. Die Auswirkungen sind immer negativ gravierend! An dieser Stelle unterteilen wir Unternehmer nun in drei Gruppen…

Sie sind entweder:

GASTRONOM A, der über ein oft volles Haus verfügt und scheinbar alles richtig macht, da er auch Gewinne erzielt und manch schlechteren Umsatztag nicht gerade lächelnd, aber auch nicht zu beunruhigt wegsteckt…

Für GASTRONOM A wird folgender Weg weiterhin richtungsweisend sein: Da dieser durch hohe Besuchszahlen regelmäßig seinen “Break-Even-Point” (das ist die Berechnungsschnittstelle welche aufzeigt, wann Kosten und Gewinne sich haargenau die Waage halten) überschritten wird – mal mehr oder mal weniger, bleibt am Ende immer Gewinn… Nur: die Höhe des Gewinns ist hier entscheidend… Da sich nämlich nach vorgenannten Kalkulationsprinzip in jedem seiner angebotenen Sortimente, Getränke und/oder Speisen befinden, die ohne Gewinn oder schlimmer: nur mit Verlust von eigenem barem Geld verkauft werden, schadet sich GASTRONOM A trotz guter Erträge dennoch, denn der durchschnittliche Verlust vom Gewinn kostet jeden Unternehmer bares Geld und liegt Branchenschätzungen zu Folge bei mindestens 18% vom letzten Gesamtjahresumsatz des jeweiligen Betriebes…!!

Oder Sie sind:

GASTRONOM B, der nie über ein wirklich volles Haus verfügt und mit jedem einzelnen Gast rechnen muss, sich ständig von Woche zu Woche und Öffnungstag zu Öffnungstag hangelt – immer mit dem frommen Wunsch nach Besserung der Situation…

Für GASTRONOM B wird folgender Weg weiterhin richtungsweisend sein: Auf Dauer wird der Betrieb in eine stetig wachsende Schuldenspirale hineingezogen, da vom realen Umsatz nicht alle direkten Kosten abgedeckt werden können und Fälligkeiten offener Rechnungen aufgeschoben und unbezahlt bleiben, weil sich für jedes gestopfte Kostenloch, sofort und immer wieder ein Neues öffnet! Irgendwann, wenn keine Kredite und Aufschübe mehr gewährt werden, nimmt dann der selbstständige GASTRONOM B meist auch noch einen Zweit- und Drittjob an… Das Ende des Weges naht!

Oder Sie sind:

GASTRONOM C – als der Existenz- oder Neugründer und machen es von vorne herein richtig und lassen Ihre Getränke- & Speisenangebote umgehend durch Ermittlung Ihrer Gemeinkostenzuschlagssätze; respektive Deckungsbeiträge, seitens Ihrer Becker GASTRO UB kalkulieren, indem durch uns die Einzelkosten und die Gewinnaufschläge von jedem einzelnen Getränke- & Speisenartikel individuell und konkret berechnet werden und Sie so ganz genau erkennen können, wo Sie derzeit draufzahlen und wie Sie es ändern können, um daraus realen Gewinn zu erwirtschaften; Ihnen auch für den Fall von z.B. Sonderpartys (Bier-/Longdrinkpartys) aufgezeigt wird, um wie viel Euro und Cent Sie Ihre Getränke verbilligen könnten, ohne in ein wirtschaftliches Minus abzurutschen.

Vorsicht Falle: Sogenannte “Gewinnaufschläge” ermittelt von Ihrem Steuerberater sind nur Bemessungsgrundlagen für Ihr örtliches Finanzamt. Kontaktieren Sie besser Ihre Becker GASTRO UB.

Die Kosten für die Kalkulationen variieren nach Art und Umfang der Unternehmung und sichern über Jahre Ihre Wirtschaftlichkeit im Getränke- und Speisenabsatz. Übrigens auch mit finanzieller Unterstützung vom Staat, der bei unserem Antrag einen Grossteil – oder auch alle Kosten – für Ihre gastronomische Unternehmensberatung Becker GASTRO UB übernimmt, denn: auch in diesem Jahr stehen Zuschüsse für allgemeine betriebliche Beratungen zur Verfügung. In einigen Bundesländern gibt es dazu spezielle Beratungs-Förderungsprogramme für Existenzgründer und schon lange existierende Betriebe. Die Zuschüsse reichen von 50%, bis zu einer kompletten Übernahme der Beratungskosten.

Die Preise-Speise-Reise

Wochenende, 1.30 Uhr; Hochbetrieb (hoffentlich!) in den Gastronomieobjekten – ob Gaststätten, Szenekneipen, Tanzlokale, Diskotheken oder Hotelbars. Die Tresen sind überfüllt, als Ihre Gäste plötzlich der Hunger überfällt. Mit der Frage nach einer Mahlzeit zu dieser Stunde, ist die Antwort oft erschöpfend: „Natürlich, was darf es denn sein? Frikadelle, Bockwurst oder eine Gulaschsuppe mit Brot…?“ Wenn die Gäste zu diesem Angebot vorwiegend verneinend den Kopf schütteln, kommt der genugtuende Gedanke des Gastronoms: “ Wie gut, dass ich hier meine Mikrowelle und um diese Zeit keine Küche mehr habe…wären ja nur unnötige Kosten und wie man selber sieht, kann der Hunger nicht so groß sein, sonst hätte man ja bestellt…“
Es kann aber auch heißen: „Klar gibt’s bei uns Essen…” heute im Angebot:

Holzfäller Steak – satte 200g – mit Bratkartoffeln – nur 26,50 €

Wenn bei diesem Preis schon fast die Ernüchterungsphase der Gäste eintritt und diese dankend ablehnen, wird sich achselzuckend weiter dem „eigentlichen“ Geschäft gewidmet und Getränke verkauft..
An den Wochenenden darauf ist die Stimmung wie gewohnt, sind die Tresen und Objekte weiterhin auch voll besucht und doch ist der Umsatz morgens bei der Abrechnung spürbar geringer…

Die ersten Alarmglocken beginnen zu schrillen, man sucht nach Erklärungen, findet sicherlich auch dies oder das und beobachtet die kommenden Wochenenden und Ihre Besucher sehr genau. Irgendwann stellt man dabei plötzlich fest, dass mehr und mehr Gäste frühzeitiger als üblich das Objekt verlassen und das zu einer Stunde, wo sich der Abend doch eigentlich noch in seiner Hochphase befindet bzw. befinden sollte. Durch die jedoch um diese Zeit auch wieder neu hinzu gekommen Gäste, ist das vorher nie so ganz bewusst wahrgenommen worden.

Frage: Kann diese Situation auf einen evtl. Mangel in Ihrem Angebot hinweisen? Wo sind denn Ihre Gäste jetzt? Schließen wir aus, das der Mangel in Ihrem sauber geführten Betrieb nicht auf die Leistung Ihrer Mitarbeiter, oder Ihrer gerade evtl. neu eingeführten Preis- oder Gästepolitik zurückzuführen ist, werden Sie Ihre Gäste mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im nächsten „Fastfood“ Restaurant, oder schlimmstenfalls bei Ihren Mitbewerbern, die über ein ansprechendes Speiseangebot verfügen, wiederfinden! Umsatzverlust, weil Ihre Gäste sich im Urteil über Ihr Objekt leider einig sind:

Bei k(l)einer Speise, zu großem Preise, raus auf die Reise!

Wie gehen wir mit dieser Erkenntnis nun um?  Jede Medaille hat seine 2 Seiten! Unbestritten ist dabei die Tatsache, dass eine sauber geführte Küche einen erheblichen Kosten- und Prüfungsaufwand darstellt und wenn überhaupt vorhanden, und sich auch oft  nur bei einfachsten Speisenangeboten mit dann meist überteuerten Preisen rechnet! Man darf aber vor der Tatsache die Augen nicht verschließen, dass sich das Ausgeh- und Ausgabeverhalten Ihrer Gäste stets wandelt! Der Gast kommt heutzutage z.B. in die Szenelokalitäten meist erst ab 23.30 Uhr, bleibt lange in seinem Zielobjekt und bekommt – gesponsert und suggeriert durch oft mediale Eindrücke und entsprechendes Marketing großer Fast-Food-Ketten die rund um die Uhr geöffnet haben – und auch durch Alkoholgenuss früher oder später irgendwann den “kleinen” Hunger, den er auch im Verhältnis günstig, im nächsten Burger- oder Dönerladen befriedigen kann!

Wenn Sie aber mit Ihrer Unternehmung nun eben nicht zielbewusst den Standort in Nähe der Burgerbräter gewählt haben, oder durch Standplatzverpachtung die eigenen Dönerbude direkt vor dem Eingang plazieren konnten, sind SIE darauf angewiesen, dem Trend nächtlichem Imbiß Rechnung im Angebot zu tragen…! Es ist dabei ein Trugschluss zu glauben, dass Frauen und Männer heutzutage mit Vorliebe Bockwurst essen oder Ihre Suppe auslöffeln… Vielmehr sollte sich der Gastronom von Heute, auf die Bedürfnisse und Wünsche seiner Zielgruppen einstellen und danach handeln. Mit der richtigen Strategie, dem richtigen Angebot, gestaltet anhand Ihrer Vorstellungen und Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit Ihrer “Becker GASTRO UB” – verantwortlich für die Kalkulation der Kosten, Rohertragswerte und angemessener Gewinnaufschläge, dem Aufbau des Angebots und seinem notwendigen Qualitäts- sowie Küchenweisungsplan – werden Gäste bleiben oder sogar im besten Falle zusätzliche Gäste angelockt und zum Besuch des Objekts bewogen. Mit einem, zwischen Ihnen und uns gemeinschaftlich erstellten Angebot und dem angepassten Preisniveau, wird die Speiseauswahl für Ihre Zielgruppen im Trend liegen und die Wirtschaftlichkeit der Küche gesichert.

Denn: Ein Angebot aus Wurst & Suppe wird einem 18 Jährigen i.d.R. genauso wenig schmecken, wie einem 45 Jährigen i.d.R. der Treff an der Tanke oder in der Schlacht um Pommes mit Burger…

Doch: Das primäre Ziel ist hier nun nicht einen erhöhten Durchlauf sowie gesteigerte Essensumsätze in der Gewinnzone zu verzeichnen, sondern den schon vorhandenen Gast zum längeren Verbleib im Objekt bewegen, damit dieser aus Hunger nicht vorzeitig geht und dafür schlimmstenfalls sogar noch Ihre Mitbewerber aufsuchen will oder muss.

Also: Bieten Sie Ihrem Gast sein persönliches Erlebnis, indem Sie sich nach seinen Bedürfnissen richten.

Und: Dies führt dann schlussendlich doch zu Ihrem gewünschten höherem Umsatzergebnis – nämlich durch weitere Getränkeverkäufe…!

Vorsicht Falle: Lassen Sie Ihren Gast nicht ziehen, denn er ist Ihr wertvollster Controller! Er ist Ihnen zudem der liebste – weil er auch noch zahlt! Kontaktieren Sie besser Ihre Becker GASTRO UB.

Die Kosten* für die Berechnung und Beratung variieren nach Art und Umfang der Unternehmung, übrigens mit finanzieller Unterstützung vom Staat*, der bei Antrag einen Grossteil der Kosten für Ihre gastronomische Unternehmensberatung, “Becker GASTRO UB” übernimmt!

*Wichtig: Auch in diesem Jahr stehen Zuschüsse für allgemeine betriebliche Beratungen zur Verfügung. In einigen Bundesländern gibt es dazu spezielle Beratungs-Förderungsprogramme für gastronomische Objekte. Dies gilt sowohl für Existenzgründer, als auch für bestehende Betriebe. Die Zuschüsse reichen von 50%, bis zu einer kompletten Übernahme der Beratungskosten.

Personal+Diebstahl-Ertragskraft =

Bücher kann man zu diesem Thema füllen doch beschränken wir uns auf 2 Schwerpunkte:

Ein beliebiger Ort – eine beliebige Nacht – kein beliebiger Betrieb, sondern vielleicht Ihrer und es geht hoch her – volles Haus, tolle Stimmung und der Umsatz scheint sich der Stimmung anzupassen… Der Stress für die Mitarbeiter ist groß…der Stress für die Geschäftsleitung ebenfalls, denn überall scheint es mal wieder zu brennen: an der Tür drohen Auseinandersetzungen mit Gästen, an den Tresen fehlt der Nachschub und im Service kommen die Kellner kaum nach…
Am Morgen dann die Abrechnung und die ernüchternde Erkenntnis: Der Umsatz ist nicht so gut wie erwartet und der durchschnittliche Pro-Kopf-Verzehr ebenfalls…
Viele Mitarbeiter sind einfach hinter den Verkaufserwartungen zurückgeblieben – bares Geld ging verloren! Man lässt die Nacht mit manch’ ärgerlichen Erkenntnissen noch einmal Revue passieren: Trotz Hochbetrieb rauchte der Servicekellner draussen seine Zigaretten – die Tresenkräfte waren nie so ganz in der Lage, dem Ansturm gerecht zu werden – Sauberkeit während der Verkaufsphase: Fehlanzeige! Der Kellner für den Tischbereich lief teilweise mit leerem Tablett zum Tresen zurück – natürlich ohne leere Gläser mitzunehmen oder Scherben zu beachten und prostete sich später mit ein paar Freunden zu… Zum Feierabend war er jedenfalls nicht mehr nüchtern! Und dann diese Abschiedsfeier der Junggesellengruppe am Tresen: Wenn doch nur die Mitarbeiterinnen hinterm Tresen bessere Laune gehabt und sich mehr bemüht hätten, wäre die Abrechnung der Gruppe bestimmt höher ausgefallen! Aber vielleicht ist der niedrigere Umsatz für Sie ganz okay, denn Ihre Mitarbeiter sind ja schließlich auch nur Menschen und das „Jeannette“ Liebeskummer hatte, „Nadine“ Eifersuchtsszenen von ihrem Freund bewältigen musste, weil der die ganze Zeit mit „Argusaugen“ an ihrem    Tresen saß und „Lea“ wie immer nur ihre Stammgäste bediente… muss man als Betreiber wohl oder übel akzeptieren… Oder doch nicht?!?
Man stelle sich vor, dass ein Mitarbeiter in die Kasse greift und stiehlt…die logische Folge wäre die Kündigung und dennoch ist die Frage erlaubt, ob das Verhalten mancher Ihrer Mitarbeiter nicht ebenso, nämlich einem Diebstahl der Ertragskraft an Ihrem Unternehmen gleichzusetzen ist?!

Was also tun? Um der zu allem Überfluss hohen Fluktuation der Mitarbeiter vorzubeugen, sollte zuerst einmal ein einheitliches Betriebsklima geschaffen, die Mitarbeiter in das Unternehmensziel eingebunden und für ihre Aufgabenbereiche geschult werden. Gerade die Schulung zur eigenen Arbeitsmethodik der angestellten Kräfte, muss ein primäres Ziel für jeden Betrieb sein.

Der Mitarbeiter muss Ihre Verkaufsphilosophie verinnerlichen und nicht die seines z.B. letzten Arbeitgebers. Es mag ja sein, dass er dort die Gläser ohne Tablett an die Tische brachte – aber bei Ihnen geht das eben nicht. Der Fußballverein welcher einen Spieler kauft, lässt ihn ja auch nicht im Trikot seiner letzten Mannschaft spielen! Es reicht auch ebenfalls nicht einfach aus, wenn weibliche Mitarbeiter manchmal nur nach ihrem Aussehen beurteilt und auf die Gäste losgelassen werden. Wenn die „Schönheit“ zuvor nur ein paar mal zur Aushilfe in einer Kneipe gearbeitet hat, dann hat sie in der Regel noch viel zu erlernen, bevor sie für den Tresenbereich ihrer z.B. Diskothek oder Szenelokalität geeignet sein wird. Und nur ein Tablett tragen zu können, ohne das die Gläser fallen, kann auch kein Auswahlkriterium für den Kellner darstellen. Hier muss dann eine grundlegende Schulung erfolgen. Doch wer schult? Wenn das Objekt keine separate und qualifizierte Personalleitung beschäftigt, bleibt evtl. nur der Unternehmer selbst.

Doch Zeitmangel aufgrund vieler anderer Verpflichtungen und Tätigkeiten, schließen diese Möglichkeit oftmals aus. Langzeitliche Mitarbeiter sind ebenfalls keine gute Lösung, denn sie können allenfalls den Betriebsablauf unterstützend aufzeigen, doch vielleicht durch Eifersüchteleien und Neid aus Angst um die eigenen Pfründe, sind sie für die Schulung der „Neuen“ oftmals gänzlich ungeeignet.

Hier wird Ihnen die Becker GASTRO UB kostengünstig* zur Seite stehen und Ihre (auch schon erfahrenen) Mitarbeiter in Ihrem eigenen Objekt zu Ihren Arbeitsbedingungen in allen Bereichen schulen, zu Verkäufern trainieren und neue Sichtweisen aufzeigen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Gebiet der Umsatzsteigerung in den Bereichen: Bedürfnisbefriedigung und Bedürfniserweckung!

Das Gastronomieobjekt lebt in erster Linie von der Bedürfnisbefriedigung seiner Gäste – aber es verzeichnet immer erst richtige Gewinne, wenn Mitarbeitern eine daraus resultierende Bedürfniserweckung gelingt! Dafür gibt es Möglichkeiten, die nebst Schulung ergänzend greifen!
Die übliche Entlohnung im Bereich der Aushilfen liegt im Sektor Stundenlohn, der deutschlandweit in der Höhe und Regel z. Zt. bei durchschnittlich netto 7,60 € pro Mitarbeiter und Stunde liegt. Allerdings bietet sich nun gerade hier eine weitere Möglichkeit der Bezahlform, welche effektiver und kostengünstiger für den Unternehmer zum einen – und zugleich weitaus motivierender und lohnender für die Servicemitarbeiter zum anderen, ist:

die prozentuale Umsatzbeteiligung!

Viele Betriebe machen sich diese Möglichkeit zwar zu Nutze, haben aber gerade in der Umsetzung immer wieder Schwierigkeiten das System beizubehalten. Oft wird diesem System auch mit Vorbehalt begegnet, weil Unternehmer gerade kleinerer und mittlerer Betriebe fürchten, dass die eigenen Mitarbeiter zu viele Kenntnisse über das Umsatzgefüge im Objekt erhalten.

Die Becker GASTRO UB  zeigt Ihnen den richtigen und effizienten Weg, um Personalkosten bei gleicher Arbeitszeit zu sparen, bei gesteigerten Umsätzen keine höheren Personalkosten zu verzeichnen und dabei gleichzeitig den Mitarbeitern keinen Überblick über Ihre Gesamtumsätze zu ermöglichen!

Auf der folgenden Seite wird Ihnen anhand von Beispielsrechnungen die hohe Effizienz der prozentualen Umsatzbeteiligung dargestellt…

Beispielsrechnungen

1.) Beispielsrechnung für Stundenlohn contra Effizienz Standardmodus):
Service-Mitarbeiter A arbeitet von 21:00 Uhr – 4:00 Uhr und setzt Ø 268,43 € um:

Auszahlung: 7,60 € pro St. bei 7 Std. Leistung = 53,20 € PK zu 268,43 € Gesamtumsatz!
Fazit: Hohe Personalkosten im Verhältnis zu durchschnittlich normalen Umsatz!

2.) Beispielsrechnung für Provision gegen Effizienz (neuer Modus):
Service-Mitarbeiter B arbeitet von 21:00 Uhr – 4:00 Uhr und setzt Ø 268,43 € um:

Auszahlung: 6,22 € pro St. bei 7 St. Leistung = 43,51 € PK zu 268,43 € Gesamtumsatz!
Fazit: Niedrigere Personalkosten im Verhältnis zu durchschnittlich normalen Umsatz!

3.) Beispielsrechnung für Provision gegenüber Effizienz (neuer Modus):
Service-Mitarbeiter C arbeitet von 21:00 Uhr – 4:00 Uhr und setzt Ø 409,03 € um:

Auszahlung: 7,60 € pro St. bei 7 St. Leistung = 53,69 € PK zu 409,03 € Gesamtumsatz!
Fazit: Gleiche Personalkosten im Verhältnis zu durchschnittlich hohem Umsatz!

In dieser Beispielsrechnung wird nun deutlich, dass die Summe welche ein Mitarbeiter umsatzmäßig erwirtschaften muss, um den bisher üblichen Stundenlohn in Höhe von 7,60 € zu erreichen, im neuen Verteilschlüssel bei genau: 409,03 € liegt, was einer Steigerung von 140,60 € also  34,37 % zum Normalumsatz entspricht! Würde dieses Ziel im Durchschnitt erreicht, entspräche das – ausgehend vom Umsatzverlauf „Mitarbeiter A oder B“ – einer Umsatzsteigerung im Verkauf um 52,38%!
In die hierfür entsprechenden Steuerungsmaßnahmen und Berechnungen des daraus abzuleitenden Quotient für den kumulierten Auszahlungsschlüssel, würden wir Ihnen jederzeit gerne Einblick gewähren.

Vorsicht Falle: Beobachten Sie doch mal, ob Ihre Servicekräfte beim Servieren der Getränke UNAPPETITLICHERWEISE die Gläser oben am Trinkrand anfassen…?!? Kontaktieren Sie besser Ihre Becker GASTRO UB.

*Mögliche Kosten für die Schulung werden nach Stunden berechnet. Um eine hohe und individuelle Lerneffizienz Ihrer Mitarbeiter zu ermöglichen, werden maximal acht Mitarbeiter pro Schulungsgang trainiert. Die Höhe der Entgelder pro Schulungsstunde für Gastronomieobjekte mit Schwerpunkt – Verkauf und Technik – oder auch der Schulungsstunden im Bereich: “Restaurant” mit Schwerpunkt – Servieren, Vorlage und Gestaltung, sind Objektbezogen und variieren nach Auftragsumfang.

Zu Erinnerung: Personalkostensenkungen oder Umsatzsteigerungen sowie aus Mitarbeitern Verkäufer machen, sind wiederum drei Gründe mehr, die für eine Unternehmesberatung  sprechen!

* Wichtig: Auch in diesem Jahr stehen Zuschüsse für allgemeine betriebliche Beratungen zur Verfügung. In einigen Bundesländern gibt es dazu spezielle Beratungs-Förderungsprogramme für gastronomische Objekte. Dies gilt sowohl für Existenzgründer, als auch für bestehende Betriebe. Die Zuschüsse reichen von 50%, bis zu einer kompletten Übernahme der Beratungskosten.

Die IDEE – Top oder Flop?

“Ich habe eine Idee, will mein eigener Chef werden und meine eigene Firma gründen!” So und so ähnlich hallt es in unseren Firmenräumen stets von allen Wänden… Gilt das auch für SIE? Bereit für diesen Schritt zu sein, heißt auch Vorbereitung und Durchsetzungskraft des Gründenden!

Am Anfang steht die Idee – doch wie finde ich heraus ob diese was taugt?

Erstellen Sie zuerst ein Konzept, den sogenannten Businessplan, um Ihre Idee zu strukturieren. Wir beraten und helfen bei allen Fragen:

Was muss ich beim Standort beachten?

Wenn Sie eine Gastronomie eröffnen wollen müssen Sie zuerst überlegen, ob Sie auf Laufkundschaft angewiesen sind und prüfen dann den Standort entsprechend. Kommt Ihre Zielgruppe vorbei oder bequem zu Ihnen hin? Gibt es Parkplätze und/oder öffentliche Verkehrsmittel? Für Ihren zwingend notwendigen Internetauftritt klären Sie, wie Sie Ihre Zielgruppe auf Ihre Seite aufmerksam machen können. Wir beraten Sie gerne…

Wie viel Startkapital benötige ich?

Das hängt von Ihrem Geschäftsvorhaben ab! Etwa, ob Sie einen Laden renovieren und Möbel kaufen müssen oder neue technische Geräte benötigen. Aber auch Lebenshaltungskosten, Miete etc. müssen Sie fest mit einplanen! Seien Sie bei der Berechnung nicht zu positiv, bedenken muss man auch Phasen, in denen das Geschäft schlecht(er) läuft. Für einen guten Überblick müssen Sie eine so genannte Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten Jahre erstellen – also einen Plan, was Sie ins Unternehmen reinstecken und was es abwirft bzw. abwerfen muss. Hierbei sollte Ihnen immer ein Profi helfen. Wir helfen Ihnen gerne…

Wie bekomme ich das Startkapital?

Z.B.: Als Kredit bei einer Brauerei, Bank oder bei der KfW (Förderbank der Wirtschaft) oder einer der Förderbanken der Bundesländer (abhängig vom Ort der Gründung). Mikrofinanzinstitute der GLS Bank vergeben außerdem kleine Summen, z. B. 1000 Euro, als Kredite an Gründer und Kleinstunternehmer. Auch möglich: das Investment eines Risikokapitalgebers… d.h. Ein Unternehmer gibt Ihnen das benötigte Geld… Als Gegenleistung dafür erhält der Investor allerdings i.d.R. eine Beteiligung an Ihrer Firma und der Idee… Ob Sie das wollen und ob das sein muss? Wir beraten Sie gerne…

Wie viel muss ich über Betriebswirtschaft wissen?

Wer keine kaufmännischen Kenntnisse hat, sollte immer zuerst auch einen Existenzgründerkurs besuchen, z. B. bei IHK oder Existenzgründerinstituten. Buchführungskurse werden z. B an Volkshochschulen angeboten. Wir schulen Sie gerne…

Kann ich mich auch nebenberuflich selbständig machen?

Ja! Das sollten Sie aber mit dem Arbeitgeber klären. Manche Arbeitsverträge schließen das aus. Welche Versicherungen brauche ich? Persönliche Versicherungen wie Krankenversicherung (freiwillig gesetzlich oder privat) und Rentenversicherung. Außerdem Versicherungen fürs Unternehmen: Haftpflicht, Rechtsschutz oder Betriebsunterbrechung (Ausfallzahlung, z. B. wenn der Betrieb brennt). Wir beraten Sie gerne…

Welche Behördengänge sind nötig?

Sie müssen sich auf jeden Fall bei Gewerbe- bzw. Wirtschaftsamt anmelden (außer Freiberufler), bekommen vom Finanzamt eine Steuernummer. Je nach Rechtsform ist ein Eintrag ins Handelsregister nötig. Schützen lassen können Sie Ihre Idee beim Patentamt (Anmelde- und Prüfungsgebühr ab ca. 400 Euro). Wir begleiten Sie gerne…

Für welche Unternehmensform soll ich mich entscheiden?

Das hängt von der geplanten Größe des Unternehmens ab. Je nach Rechtsform haften Sie ohne Einschränkung, also auch mit Ihrem Privatvermögen (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG) oder nur mit dem Firmenkapital (GmbH, UG, eG).

Zur Übersicht:

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Kapitaleinlage des Gesellschafters bildet das Stammkapital, gehaftet wird mit dem Geschäftsvermögen.
KG = Kommanditgesellschaft. Firmengründung bzw. wichtige Veränderungen müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Haftung auch mit privatem Vermögen.
AG = Aktiengesellschaft. Eine privatrechtliche Vereinigung bzw. Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist.

GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Meist Zusammenschluss von Freiberuflern, z.B. zur Gemeinschaftspraxis.
OHG = Offene Handelsgesellschaft. Zusammenschluss von Gesellschaftern, die mit voller Einlage und ihrem Privatvermögen haften.
UG = Unternehmergesellschaft. Gilt als „existenzgründerfreundliche“ Variante der GmbH, da geringeres Stammkapital erforderlich.
eG = Eingetragene Genossenschaft. Mit eingetragenem Verein (e. V.) vergleichbar. Unterschied: wirtschaftliche Ausrichtung.

Diese Dinge sollten Sie am besten mit einem Profi besprechen! Wir beraten Sie gerne…

Vorsicht Falle: Schließen Sie vor der Beantragung der staatlichen Fördermittel unter keinen Umständen existenzbegründende Verträge ab – Sie verlieren sonst jeglichen Anspruch! Kontaktieren Sie besser Ihre Becker GASTRO UB.

Die Kosten für unsere Beratung variieren nach Art und Umfang der Unternehmung und sichern über Jahre Ihre Wirtschaftlichkeit im Getränke- und Speisenabsatz. Übrigens auch mit finanzieller Unterstützung vom Staat, der bei unserem Antrag einen Grossteil – oder auch alle Kosten – für Ihre gastronomische Unternehmensberatung Becker GASTRO UB übernimmt, denn: auch in diesem Jahr stehen Zuschüsse für allgemeine betriebliche Beratungen zur Verfügung. In einigen Bundesländern gibt es dazu spezielle Beratungs-Förderungsprogramme für Existenzgründer und schon lange existierende Betriebe. Die Zuschüsse reichen von 50%, bis zu einer kompletten Übernahme der Beratungskosten.

Marketing und der fatale Irrtum

Eines der wichtigsten Kapitel einer erfolgreichen Betriebsgeschichte ist der Bereich Marketing / Werbung! Aufwendungen hierfür sind aber keine vermeidbaren Kosten, die bei guter Leistung des eigenen Betriebes einzusparen sind, sondern im Gegenteil: Die Kosten für die richtige Werbung sind Investitionen für die Rendite und den Gast von morgen!

Natürlich sind die Fragen nach der Höhe eines Werbeetats und die Möglichkeiten der Realisierung zu berücksichtigen, und dennoch gibt es fantastische Chancen der zielgenauen und kostengünstigen Werbung – auch für den kleinsten Etat: Als Beispiel nur ein kleiner Gedankenanstoß:
“Wie viele wertvolle Werbefläche in Ihrem eigenen Betrieb lassen Sie ungenutzt oder überlassen Sie fremden Zulieferern oder Herstellern?”

Die langjährige Praxis zeigt, dass folgende Fehler immer wieder im Verständnis um Marketingstrategien und ihre Mittel auftauchen:

1.) Werbung ist teuer und nur den großen Wirtschaftsunternehmen vorbehalten!
2.) Werbung betreibt man erst, wenn es dem Betrieb schlecht(er) geht!
3.) Wenn man wirbt, denken die Leute, dass es dem Betrieb schlecht(er) geht!

Der fatale Irrtum!

Oder glauben Sie wirklich, dass es – nehmen wir mal altbekannte Werbeschlager – den „Mega-Perls“ und damit der Firma “Henkel” so schlecht geht? Oder Aral zum “Walking” aufruft, damit wir dem Ölkonzern in die Pleite hinterher “walken”? Zugegeben, diese Firmen werben mit großem Etat – wollen aber auch Deutschland- wenn nicht gar Weltweit – Ihre Zielgruppe erreichen! Die Zielgruppe Ihres Betriebes finden Sie jedoch im Allgemeinen in Ihrer Nähe; nehmen wir Ausflugslokale, Erlebnisparks und Ferienhotels hier einmal aus…

Für Ihren Gastronomiebetrieb, mit dem Bestreben, unter Aufwand eines geringen Etats zum größtmöglichen Erfolg zu kommen, gilt es ein betriebliches Profil zu zeichnen, das in allen Werbemitteln wiederzuerkennen sein muss; Ihr Corporate Identity!

Unabdingbar ist, dass Sie dabei ganz hinter Ihrer Konzeption stehen und wichtige Entscheidungsprozesse verinnerlichen!

Oft sind es gerade Unternehmer der Gastronomie, die glauben, dass sie im Bereich Marketing und ihrer Mittel absolute Profis sind. Für wenige Gastronomen mag das auch zutreffen und dennoch ist hier oft
zu bemerken, dass sich der überwiegende Teil aller Unternehmer sehr schwer tut, neue oder auch ungewöhnliche Werberessourcen kostengünstig und zielgenau einzusetzen oder zu erkennen…

Die „Becker Gastronomische Unternehmensberatung“ möchte Ihnen helfen, Ihre wirkliche Etatgröße für Marketing, Ihr betriebliches Profil mit allen Stärken und Schwächen (Siehe hier auch: „Ohne Grund – der Gästeschwund?“) und die effektivsten, kostengünstigsten Werbeträger zu ermitteln, sowie Ihnen auch neue Wege im Marketingdschungel aufzeigen.

Ein weiterer Grund, der für eine Unternehmensberatung spricht.

Wichtig: Auch in diesem Jahr stehen Zuschüsse für allgemeine betriebliche Beratungen zur Verfügung. In einigen Bundesländern gibt es dazu spezielle Beratungs-Förderungsprogramme für Existenzgründer.
Die Zuschüsse reichen von 50%, bis zu einer kompletten Übernahme der Beratungskosten.&nb

Vorsicht Falle: Das menschliche Gehirn kann nur quantitativ denken und nicht qualitativ. Nutzen Sie diese Erkentntnis für Ihre Werbung. Kontaktieren Sie besser Ihre Becker GASTRO UB.

Ohne Grund zum Gästeschwund?

Wir nehmen an: Das Gastronomieobjekt existiert schon seine Zeit – doch plötzlich Gästeschwund – Umsatzschwund – und die Suche nach den Gründen und Erklärungen beginnt… fast immer nach folgendem Beispielsmuster:

– Sommerzeit, Winterzeit, Urlaubszeit, Ferien…
– Monatsmitte und die Leute haben kein Geld mehr…
– Einwöchiges Stadtfest in 50 km entferntem Ort…
– Fußballübertragung im TV…ist ja klar, dass da keine Frauen kommen…
– Hartz IV
– In der nah entfernten Umgegend hat ein Betrieb gleicher Art seine Pforten eröffnet…
– An uns kann es jedenfalls nicht liegen – denn wir sind schon seit Jahren die Besten…

Sicherlich sind auch solche Erklärungen zu berücksichtigen, doch bei all den aufgeführten Begründungsversuchen, bleiben letztlich immer noch offene Fragen, die eine alleinige Ursache dieser Situation schon wieder in folgende Frage stellen wird:

– Wo sind die Gäste, die nicht in den Urlaub fahren und was machen sie mit ihrem Urlaubsgeld…?
– Sind alle meine Gäste so dumm, dass sie sich ihr Geld nicht richtig einteilen können…?
– Erscheinen auf dem Stadtfest live die „Rolling Stones“ oder gibt es da ausschließlich Freibier…?
– Sie stellen sich erst gar nicht auf Fußball ein, weil diese “Randsportart” bald sowieso von der Bildfläche verschwindet…?
– Sie als Unternehmer wissen von Hartz IV erst seit heute…?
– Was bietet denn der neu geöffnete Betrieb vielleicht besser als meiner, sodass plötzlich meine Gäste mehr und mehr wegbleiben…?
– Kann die Situation nicht trotzdem auf eigene Schwächen innerbetrieblich hinweisen und zurück zuführen sein?!?

Also doch nicht: ohne Grund – der Gästeschwund?

Eine der Hauptursachen für diese Problematik ist nämlich oft Hausgemacht. Über Zeiträume schleichen sich innerbetriebliche Fehler und Schwächen ein, die meist durch die nachgewiesene, natürliche Betriebsblindheit langzeitlicher Mitarbeiter und/oder Geschäftsführung nicht erkannt und daher kompensiert werden… Diese eingefahrene Situation lässt sich dennoch jederzeit überprüfen, ggf. korrigieren und die strukturierten Verkrustungen aufbrechen!

Die Lösung heißt: eine Betriebsanalyse im Ist-Zustand! Diese empfiehlt sich natürlich nicht nur, wenn es im Gastronomieobjekt zu Einbrüchen kommt, sondern auch in jedem Fall zur Vorbeugung, denn es muss nicht erst die mögliche Situation eintreten um zu handeln. Es ist immer von entscheidender Bedeutung, im Wettbewerb die eigenen Stärken und Schwächen zu kennen, um damit den Betrieb auf Erfolgskurs zu halten.

Durchgeführt wird die Betriebsanalyse an einem oder mehreren Öffnungstagen, inkognito in Ihrem Objekt. Geprüft werden hier, alle objektiven und subjektiven Empfindungen Ihrer Gäste in den Bereichen:

  • Klima
  • Unterhaltungsangebot
  • Service-Personal/Tür/Garderobe
  • Sauberkeit/Hygiene
  • Getränke/Ausgabe
  • Speisen/Angebot
  • Musik/DJ
  • Licht
  • Ton/Lautstärke
  • Gäste/Zielgruppen

Später, nach erfolgter Auswertung evtl. Fehler oder Schwächen in den Leistungen, sowie der nach sich ziehenden Korrektur zu den einzelnen Auswahlkriterien, stellt sich erfahrungsgemäß, überwiegend die Umsatz- und Gastsituation im gewünschten und gewohnten Umfang wieder ein.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer professionellen Betriebsprüfung auf alle Stärken und Schwächen Ihres Betriebes, seitens der „Becker GASTRO UB“, mit abschließender konzeptioneller Beschreibung und Ausarbeitung in Schriftform und der daraus resultierenden Analyse.

Die Kosten für Test und Prüfung variieren nach Größe und Umfang der Unternehmung und sind hinsichtlich des Verhältnis des daraus messbarem Nutzen für Ihren Betrieb absolut gering. Übrigens auch mit möglicher, finanzieller Unterstützung vom Staat, der bei Antrag einen Grossteil der Kosten für Ihre gastronomische Unternehmensberatung „Becker GASTRO UB“ übernimmt!

Und noch etwas: Aufdeckung von Schwächen und Wandlung in Stärken sind wieder zwei Gründe mehr, die für eine Unternehmensberatung sprechen!

Vorsicht Falle: Die einen ermitteln Ihre Stärken und erzielen hohe Gewinne – die anderen machen auf und sagen: “Jetzt schauen wir mal wer so alles kommt” – und es wird schon niemand kommen… Kontaktieren Sie besser Ihre Becker GASTRO UB.

Außerdem stehen auch in diesem Jahr Zuschüsse für allgemeine betriebliche Beratungen zur Verfügung. In einigen Bundesländern gibt es dazu spezielle Beratungs-Förderungsprogramme für Existenzgründer. Die Zuschüsse reichen von 50%, bis zu einer kompletten Übernahme der Beratungskosten.

POWERGAME: Come to Island!

Fast täglich erreicht uns dieselbe Frage:

“Wie kann sich mein Objekt im Unterhaltungsangebot von den Mitbewerbern unterscheiden…?!?”

Sie als interessierter Leser sind der Meinung: Gute Frage?! Nun, was also macht einen/Ihren Betrieb einzigartig und bietet innovative Möglichkeiten einer effektiven Gastbindung, verbunden mit mehr Anteilen an den wünschenswerten, gastronomischen und kaufmännischen Vorteilen zu: Umsatz, Dichte und Stimmung…? DJ-Meetings mit den Top Stars der Szene bei mindestens 1.000 Euro pro DJ? Sangeskünstler inkl. Top-Bezüge – und das, obwohl diese auch schon bei den Mitbewerbern meist überhöhte Gagen abkassiert hatten…?
Bierpartys für 50 Cent, um nach einiger Zeit vielleicht nur noch mit der Billigschiene Gäste zu bedienen… Oder vielleicht doch die ach so sehr gepriesenen “Sexy Shows” frei nach dem Motto: >Oben ohne und unten frei – heut` wählen wir die “Miss Nackedei”…?< Na, wenn das mal nicht in die sprichwörtliche Hose geht…

Doch im Dschungel diverser; meist nur sehr kostenträchtiger Events, bietet Ihnen jetzt Ihre Becker GASTRO UB eine ganz einzigartige Möglichkeit Ihr Unterhaltungsangebot über einen Zeitraum von – wenn gewünscht – sogar bis zu acht Monaten zu gestalten, dabei

  • Ihre Gäste an Ihr Objekt zu binden,
  • Das Umsatzgefüge nach oben zu schrauben,
  • Mitbewerber zu schwächen und dabei nicht nur horrende Kosten zu verursachen,
  • Mit Unterhaltung und Event endlich auch mal Geld zu verdienen…
  • …und Prestige zu gewinnen…

Wie das geht? Mit userem Megapowergame:

“Come to Island”

Und das werden Sie bieten,

und das werden Ihre Gäste gewinnen:

Anzahl der Reisen: Durchschnittlich und mindestens alle 14 Tage verlosen Sie garantiert an einem Öffnungstag Ihrer Wahl eine Urlaubsreise mit dem Flieger zur Insel für eine Person!
Verpflegung/Unterbringung: Sie garantieren nur das Beste; daher mindestens 4,5 Sterne…
Reisedauer: Garantierte sieben Übernachtungen…
Reisezeit: Sie garantieren den Reiseantritt während der Schulferienzeit Ihres Bundeslandes…
Reisewert: Wenn Sie jetzt argumentieren, dass Sie somit Ihren Gästen bald schon einen schönere bzw. vollwertigere Urlaubsreise gönnen als Sie es sich sonst vielleicht selber leisten, wird Ihnen von uns an dieser Stelle garantiert, dass Sie nichts verpassen…
Reisekosten: Und jetzt der Clou: Fast alle Gesamtkosten werden ausschließlich erst nach Ihren garantierten Mehreinnahmen fällig…
Eventschutz: Unser Powergame “Come to Island” ist namentlich und inhaltlich eingetragen und rechtlich geschützt und daher können wir Ihnen garantieren, dass in einem Radius von 150 km – ausgehend von Ihrem Objektstandort – keine Mitbewerber, für die Dauer von wenigstens zwei Jahren unser Powergame “Come to Island” verwenden bzw. verwenden dürfen!
Eventvoraussetzung: Leider ist nicht jedes gastronomische Objekt; sei es durch die Größe, Gästefrequenz und/oder Infrastruktur, uneingeschränkt zur Durchführung dieses Events geeignet…

Lassen Sie daher im Vorfeld garantiert diskret, unverbindlich, vertraulich und absolut kostenlos testen, wie auch Ihr Gastronomieobjekt die baulichen und konzeptionellen Möglichkeiten zur Durchführung unseres Powergameevent “Come to Island” bietet…

Powergameevent: >Come to Island<